Der Maklerauftrag - wofür ist er überhaupt erforderlich?

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Eigentlich wollten Sie doch nur ein Exposé anfordern.

Und was macht der Makler?

Anstatt es Ihnen einfach zuzusenden, will er, dass Sie jetzt erst mal ein Formular ausfüllen und dann erst Ihnen die Informationen schicken.

"Warum ist das so kompliziert?" werden Sie fragen.

Sie werden sich vielleicht an die Zeiten vor 2020 erinnern, da war das viel einfacher.

Sie haben völlig Recht. 

Der Gesetzgeber hat sich wieder was ausgedacht. Und zwar natürlich grundsätzlich zum Schutz der Verbraucher.

Es ist nicht per se verkehrt, aber in diesem Fall ist es ein bisschen kompliziert, gerade was jetzt das Verhältnis zwischen Makler und Immobilieninteressent angeht.

Es geht hier darum, dass Sie mich im Grunde genommen ja beauftragen, Ihnen Informationen zu schicken, also ein Expose zu schicken.

Der Makler verdient sein Geld damit, dass er Ihnen Immobilien vermittelt.

Das heißt, ich gebe Ihnen das Exposé, Sie haben Interesse, Sie schauen sich die Immobilie an, wir sprechen mit dem Verkäufer, wir einigen uns über die Gesamtumstände, über den Kaufpreis und so weiter.

Dann gehen wir irgendwann gemeinsam zum Notar und dann haben Sie das Haus oder die Wohnung gekauft.

Und dann erst und nur dann hat der Makler sein Geld verdient, nämlich die Maklerprovision.

In diesem Vertrag, in diesem Auftrag, den wir jetzt abschließen, da steht im Grunde genommen genau das drin.

Da steht drin, lieber Makler, wenn du mir die Immobilie vermittelst, die ich dann auch kaufe, dann bezahle ich dir eine Provision.

Im Umkehrschluss, wenn ich die Immobilie nicht kaufe, bezahle ich keinen Cent.

So sieht's aus.

Das heißt, Sie zahlen erst mal gar nichts und nur dann und wirklich nur dann, wenn Sie die Immobilie kaufen, dann zahlen Sie auch die Maklerprovision. Und das geht aus diesem Vertrag hervor.

Und früher war es so, wenn im Exposé zum Beispiel schon drin stand, der Kaufpreis beträgt so und so viel Euro plus so und so viel Prozent Maklerprovision und Sie haben darauf reagiert, haben die Anfrage gestellt und das Exposé dann auch sofort bekommen, dann haben sie im Grunde genommen diesen Vertrag schon stillschweigend abgeschlossen, durch sogenanntes schlüssiges Handeln oder auch konkludentes Handeln.

Das war früher so, bis 2020.

Da war das die Rechtslage.

Das hat der Gesetzgeber, wie gesagt, geändert.

Er möchte jetzt, dass das Ganze mindestens in Textform festgehalten wird.

Das muss nicht schriftlich sein, aber in Textform, das kann zum Beispiel eine E-Mail sein oder ein Formular, das Sie am Computer ausfüllen, sodass Sie als Verbraucher sicher sind, was habe ich denn da eigentlich vereinbart mit dem Makler, und

deswegen müssen wir das leider so machen, dass ich Ihnen erst mal dieses Formular zuschicke und Sie mir dann bitte die paar Angaben machen, die da drauf stehen und dann bekommen Sie von mir auch das Exposé.

Tut mir leid, der Gesetzgeber will es so, man kann sich darüber streiten, ob es jetzt sinnvoll ist oder nicht.

Früher ging es auch, aber jetzt muss es leider so sein.

Wenn Sie sich dann diesen Text mal durchlesen, da stehen auch wieder Sachen drin, die eigentlich jetzt mit unserem Verhältnis miteinander gar nichts zu tun haben.

Da steht drin, dass Sie den Vertrag auch widerrufen dürfen innerhalb von 14 Tagen und dann das Geld, das Sie bezahlt haben, auch wieder zurückbekommen.

Das ist natürlich bei einem Immobilienmakler völliger Quatsch, denn Sie bezahlen ja gar nichts.

Also, das trifft hier nicht zu, aber es steht halt drin, das ist eine allgemeine Regelung, die gilt für alles.

Wenn Sie sich zum Beispiel ein Paar Schuhe kaufen, online, und stellen dann zu Hause fest, die gefallen mir gar nicht oder sie passen gar nicht richtig, ich will die nicht behalten.

Dann können Sie die zurückschicken und dann kriegen Sie Ihr Geld zurück.

Sie haben dann also den Kaufvertrag widerrufen und können innerhalb von 14 Tagen dann vom Vertrag zurücktreten und kriegen das Geld zurück.

Bei uns ist es anders, da Sie mir nichts bezahlen müssen, muss ich Ihnen auch nichts zurückzahlen.

Also Sie können theoretisch diesen Auftrag widerrufen, klar, können Sie machen, das ändert aber nichts.

Sie kriegen von mir trotzdem nichts zurück, weil Sie ja nichts bezahlt haben.

Also auch hier wieder eine Regelung, die ein bisschen an der Praxis vorbeigeht.

Ja, ist so, leider, ich kann nichts dran ändern.

Sie müssen jetzt eine Minute mehr Zeit aufwenden, bis ich Ihnen endlich Ihr Exposé schicken kann.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Wir können es beide nicht ändern.

Vielen Dank.

Also, ich erwarte gerne dieses Formular von Ihnen und dann kriegen Sie auch sofort die gewünschten Informationen und dann geht es auch direkt weiter.

Vielen Dank.