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Der Maklervertrag

Maklervertrag verstehen: Ihre Rechte und Pflichten

Ein Maklervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Makler und Auftraggeber. Dabei gibt es verschiedene Formen von Verträgen, die Ihnen bestimmte Rechte und Pflichten auferlegen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie die Unterschiede zwischen den Vertragsarten, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die wesentlichen Inhalte eines seriösen Maklervertrags genau kennen.

 

Unterschied zwischen Alleinauftrag, qualifiziertem Alleinauftrag und Allgemeinauftrag

Der Allgemeinauftrag erlaubt es Ihnen, mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen, eine Immobilie zu vermitteln. Der Nachteil: Der Aufwand des Maklers wird geringer ausfallen, da er damit rechnen muss, dass seine Bemühungen vergebens sind. Ein ernsthaft arbeitender Makler wird sich darauf also wohl nicht einlassen.

Beim Alleinauftrag verpflichten Sie sich, nur einen Makler einzusetzen. Hier arbeitet der Makler intensiver, da er keine Konkurrenz hat. Dies ist der Regelfall, der Ihnen das beste Ergebnis gewährleistet.

 

Bestellerprinzip und Provisionsaufteilung seit 2020

Seit der Gesetzesänderung 2020 gilt das Bestellerprinzip für den Verkauf von Wohnimmobilien: Diejenige Partei, die den Makler beauftragt, muss mindestens 50 % der Maklerprovision übernehmen. Käufer und Verkäufer können somit die Kosten fair teilen. Das Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Maklerkosten.

Bei Vermietung von Wohnraum trägt der Vermieter als Auftraggeber die Maklerkosten komplett. Diese kann er natürlich steuerlich absetzen. Der Makler vertritt ausschließlich Ihre Interessen.

Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten

Die Laufzeit eines Maklervertrags ist begrenzt, um eine klare Zusammenarbeit sicherzustellen. Achten Sie auf die Kündigungsfristen; diese sollten klar im Vertrag geregelt sein. Ein Maklervertrag sollte mindestens drei, besser sechs Monate laufen, für den Fall, dass sich der Verkauf länger hinzieht.
Nach einem Jahr endet der Vertrag immer automatisch und muss dann ggfs. neu abgeschlossen werden. Ein so langer erfolgloser Zeitraum deutet jedoch darauf hin, dass irgend etwas grundsätzlich falsch läuft, zum Beispiel ein unrealistischer Angebotspreis oder mangelhafte Präsentation der Immobilie.

Bei uns haben Sie nach acht Wochen ein sofortiges Kündigungsrecht, wenn wir Ihnen bis dahin keinen Kaufinteressenten gebracht haben sollten. Diese Zufriedenheits-Garantie geben wir gern - sie wurde bisher noch nie in Anspruch genommen.

 

Was ein seriöser Maklervertrag enthalten sollte

Ein vertrauenswürdiger Maklervertrag sollte klare Angaben zu den Leistungen des Maklers, der Höhe und Verteilung der Provision sowie den Modalitäten der Kündigung enthalten. Zusätzlich sind Angaben zur Vertragslaufzeit, zur Art der Vermarktung und zur Rechteverteilung wichtig. Vermeiden Sie intransparente Klauseln oder unklare Kostenangaben.

Ein gutes Verständnis Ihres Maklervertrags schützt Sie vor unerwarteten Verpflichtungen und stellt sicher, dass alle Parteien fair behandelt werden. Bei Unsicherheiten lohnt sich die Beratung durch einen Experten, um Ihre Interessen optimal zu wahren.

Unseren Maklervertrag erhalten Sie gern vorab, um ihn in Ruhe durchzulesen. Wir legen großen Wert auf kurze und klare Vereinbarungen. Außerdem bekommen Sie ein 14tägiges Rücktrittsrecht eingeräumt, für den Fall, dass Sie es sich im Nachhinein anders überlegen sollten.