Virtuelle Immobilienbesichtigungen und Rundgänge

Digitale Besichtigungen sind heute eine wertvolle Ergänzung zum klassischen Vor-Ort-Termin. Besonders bei Interessenten aus anderen Regionen oder dem Ausland, bei beruflich stark eingebundenen Käufern und zur ersten Vorauswahl können sie Zeit sparen und die Qualität der Anfragen erhöhen.

 

Ein hochwertiger 360°-Rundgang ermöglicht es Interessenten, sich selbstständig durch die Immobilie zu bewegen. So oft und so lange sie möchten. Sie können Räume mehrfach ansehen, Details genauer betrachten und ein besseres Gefühl für Grundriss und Raumwirkung entwickeln als nur durch Fotos.

Wer die Immobilie bereits online besichtigt hat und Ihnen dann die Rückmeldung gibt, dass er nun eine "Life-Besichtigung" wünscht, zeigt Ihnen damit sein erhöhtes Interesse.

 

Die Vorteile:

  • Größere Reichweite, auch überregional und international

  • Weniger Zeitaufwand, Life-Besichtigungen nur noch bei erhöhtem Kaufinteresse

  • Bessere Vorauswahl qualifizierter Interessenten

  • Moderne, professionelle Außenwirkung des Angebots

Ein virtueller Rundgang ersetzt jedoch nicht vollständig den persönlichen Termin. Licht, Raumgefühl, Gerüche, Geräusche, Ausblick und das unmittelbare Umfeld lassen sich vor Ort realistischer wahrnehmen. Besonders bei ernsthaftem Interesse bleibt die klassische Besichtigung daher unverzichtbar.

Ideal ist eine Kombination: Zunächst schaffen professionelle Fotos, Videos und 360°-Rundgang einen umfassenden ersten Eindruck. Anschließend erhalten vorqualifizierte Interessenten einen persönlichen Besichtigungstermin, bei dem offene Fragen geklärt und Details besprochen werden.

 

Was benötigen Sie dazu?
- eine geeignete Kamera
- einen Online-Anbieter, der Ihnen die Erstellung und Speicherung des Rundgangs ermöglicht

Wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, gehört die Erstellung des virtuellen Besichtigungs-Rundgangs selbstverständlich zu unseren Leistungen dazu.

 

Möchten Sie mehr dazu wissen? Wir beraten Sie gern.

 

 

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Im Zweifel befragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt oder / und Steuerberater.